Anmeldung/Aufnahme
Ihr erster Weg führt Sie oder Ihre Angehörigen zur Anmeldung/Patientenaufnahme oder zu Ihrer Station. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gern bei den Aufnahmeformalitäten.
Kostenübernahme
Als Krankenkassenmitglied sollten Sie zur Aufnahme einen Kostenübernahmeschein Ihrer Kasse mitbringen. Zumindest benötigen wir den Einweisungsschein des Arztes und die Krankenversichertenkarte Ihrer Kasse. Die genaue Anschrift, die Bezeichnung der Zweigstelle und Ihre Versicherungsnummer erleichtern unsere Arbeit.
Ärztliche Betreuung
Sie dürfen von Ihren Ärzten erwarten, dass sie alles tun, was in ihren Kräften steht.
Ihr Stationsarzt, der Oberarzt und der Chefarzt der Abteilung stellen für Sie einen Behandlungsplan auf und versorgen Sie in medizinischer Hinsicht in ständiger Abstimmung untereinander während Ihres gesamten Krankenhausaufenthaltes.
Pflegerische Betreuung
Schwestern und Pfleger sind Tag und Nacht für Sie da. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass nicht stets dieselbe Schwester oder derselbe Pfleger für Sie sorgen kann. Das Pflegepersonal muss sich bei seiner Arbeit nach einem festgelegten Zeitplan regelmäßig ablösen.
Schweigepflicht
Angehörige und Freunde wollen wissen, wie es Ihnen geht und fragen danach. Ärzte, Schwestern und alle anderen Angestellten der Klinik sind aber an ihre gesetzliche Schweigepflicht gebunden. Nur wenn Sie es ihm ausdrücklich erlauben, darf Ihr Arzt Auskünfte über Ihre Befunde oder Ihr Befinden an die von Ihnen benannten Personen geben. Bei Kindern erhalten nur die Eltern oder die Erziehungsberechtigten entsprechende Auskunft.
Aufklärung und Einverständnis
Ihr Arzt klärt Sie über alle wesentlichen Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen auf und ist gern bereit, Ihre Fragen dazu während der täglichen Visite oder auch nach Vereinbarung in einem vertraulichen Gespräch zu beantworten.
Vor allen Eingriffen und Operationen informiert er Sie über Wirkungen, eventuelle Risiken oder Komplikationsmöglichkeiten. Nach einem Aufklärungsgespräch, das in einem speziellen Formblatt beschrieben ist, bittet er Sie um Ihr Einverständnis durch Ihre Unterschrift.