Liebe Patientin, lieber Patient, liebe Angehörige,
Autoschlüssel oder Handy lassen sich nicht finden, ein Arzttermin wurde vergessen – jeder kennt solche Situationen. Liegt eine normale Vergesslichkeit vor oder vielleicht doch eine beginnende Demenz? Spätestens wenn die Symptome andauern und den Alltag belasten, sollte eine Abklärung erfolgen.
- Welche Störung liegt vor?
- Was ist die Ursache?
- Wie kann man behandeln?
Mit unserem Angebot der tagesstationären Abklärung von Gedächtnisstörungen schließen wir eine Lücke zwischen ambulanter und stationärer Versorgung von Betroffenen. Dazu kommen Sie an zwei Tagen zu uns in die Klinik – je nach Beeinträchtigung gern in Begleitung Ihres Angehörigen – und gehen am Nachmittag wieder nach Hause. Sie profitieren von unserer Expertise; Ihre ambulanten Ärzte können sich dann auf Grundlage unseres Berichts gezielt weiter um Sie kümmern.
Für eine tagesstationäre Abklärung bei uns benötigen Sie einen Einweisungsschein Ihres ambulanten Neurologen oder Hausarztes.
Die anstehenden Untersuchungen
- pflegerische und ärztliche Aufnahme
- Eigen- und Fremdanamneseärztliche Aufklärung zur Diagnostik
- Blutentnahme
- Bildgebung Kopf (CT oder MRT)
- EEG
- oberärztliche/fachärztliche Visiten
- neuropsychologische Ersteinschätzung
- ergo-/physiotherapeutische Einschätzung und Beübung
- evtl. Langzeit-Blutdruck/-EKG
- Liquorpunktion (Untersuchung des Nervenwassers)
- Duplexsonographie Hirngefäße
- neuropsychologische Testung
- sozialmedizinische Beratung
Ihr Termin bei uns
Einen Termin zur tagesstationären Abklärung vereinbaren Sie unter Telefon 03302 545-4265.
Sie werden für zwei bis drei aufeinanderfolgende Tage in unserem Haus in der Abteilung Neurologie auf der Station 26 behandelt.
Bitte planen Sie, an diesen Tagen von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr bei uns zu sein. In dieser Zeit finden nacheinander die Untersuchungen statt, zu denen Sie jeweils im Lauf des Tages abgerufen werden.
Bitte bringen Sie zu Ihrer Aufnahme Ihre Überweisung, alle Arztberichte, Ihren Medikamentenplan, Untersuchungsergebnisse und CT- oder MRT-Bilder mit, falls solche bereits ambulant zuvor angefertigt wurden.
- 202414.10Flyer
Tagesstationäre Abklärung von Gedächtnisstörungen
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